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KFO für Kinder

Bei Kindern sind kieferorthopädische Therapiemaßnahmen vor dem neunten Lebensjahr, also um die 2. Phase des Zahnwechsels herum, selten erforderlich.

Ausnahmen sind Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, die zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen im Kiefer-Gesichtsbereich gehören. Auch bei Kindern mit Down-Syndrom kann eine Therapie im frühesten Alter notwendig sein.

Dennoch gilt: Kieferorthopädische Behandlungen im Milchgebiss finden nur selten statt. Sie werden in den ersten Grundschuljahren nur dann durchgeführt, wenn die Gefahr besteht, dass sich Anomalien massiv verstärken oder Wachstumsbehinderungen im Kieferbereich auftreten können. Für die Behandlung werden in der Regel herausnehmbare Systeme verwendet, festsitzende Spangen kommen nur sehr selten zum Einsatz. Meist sind die Therapiemaßnahmen in dieser frühen Kindheitsphase auch in notwendigen Maßnahmen in 12 bis 18 Monaten abgeschlossen.

Lassen sich Fehlstellungen in diesem Zeitraum nicht ganz korrigieren, kann die Behandlung in der 2. Phase des Zahnwechsels, im Alter von etwa neun bis zehn Jahren, erneut aufgenommen werden. Insgesamt eignet sich dieser Zeitraum zwischen dem zehnten. und dem 13. Lebensjahr eines Kindes, am besten, um Anomalien zu behandeln, da in dieser Phase eine Steuerung des Zahndurchbruchs möglich ist. Zudem ist die Umformbereitschaft des Gewebes sowie des Zahnhalteapparates groß und die wachstumsbedingte Umbaufähigkeit der Kiefergelenke kann optimal genutzt werden.